Ihre Rechte als Soldaten der Bundeswehr:
Strafverfahren, Entlassung und Statusangelegenheiten

Als Soldat der Bundeswehr sind Sie oft besonderen Herausforderungen ausgesetzt. 

In Strafverfahren und Entlassungsverfahren  vertrete ich Soldaten seit 23 Jahren. 

Nach dem Beschwerdeverfahren kann Eilrechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten und den Instanzen beantragt beantragt werden. Die Entlassung kann aufgehoben werden; zumindest sind bei einer Aufhebung die Übergangsgebührnisse und Bezüge nachzuzahlen.


In Strafverfahren zählen zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit im Soldatenrecht. Nehmen sie frühzeitig Kontakt mit mir auf, bevor Sie Aussagen vor dem Vorgesetzten oder der Polizei treffen. 

Insbesondere wenn es um den Vorwurf eines Verbrechens, wie zum Beispiel bei Sexualdelikten oder anderen Verbrechenstatbeständen, die eine Strafdrohung von über einem Jahr beinhalten ist eine erfahrene und kompetente Verteidigung

mit Erfahrungen in der Bundeswehr notwendig.


Ich bin  Soldat als Reservist  den Dienstgrad Oberstleutnant der Reserve. Als Soldat auf Zeit und in 24 Jahren Übungen und Reservedienstleistungen konnte ich viele Erfahrungen sammeln. Vor allem verfüge ich über langjährige Erfahrung. l als Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerbandes von 2001-2015.


Auszug aus dem Tätigkeitsspektrum

1. Soldatenrecht : Wie wir seit Jahrzehnten Soldaten unterstützen
2.  Entlassungen nach § 55 SG
3. Strafverfahren als Soldat ? So sichern wir Ihre Karriere
4. Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung: So schützen wir Sie vor schweren Vorwürfen
5. Unerlaubte Abwesenheit ? So verteidigen Sie sich gegen die fristlose Entlassung
6. Wie bekomme ich meine Fahrerlaubnis wieder ?
7. Ausbildungskosten zurückzahlen ? Rückforderung abwenden oder minimieren
8. Kontakt und Ersteinschätzung



 

  • Rechtsanwalt Steffgen: Expertise in Strafrecht und Soldatenrecht für Bundeswehrsoldaten in Stuttgart und Augsburg.
  • Kanzlei Steffgen: Professionelle Unterstützung im Soldatenstrafrecht und Dienstgradherabsetzung in Stuttgart und Augsburg für Angehörige der Bundeswehr.
  • Anwaltskanzlei Steffgen in Stuttgart und Augsburg, spezialisiert auf Straf- und Soldatenrecht, Wehrrecht für Bundeswehrangehörige
  • Vertretung von Soldatinnen und Soldaten in strafrechtlichen und soldatenrechtlichen Angelegenheiten durch Rechtsanwalt Steffgen in Stuttgart und Augsburg.
  • Steffgen Rechtsanwaltskanzlei für Bundeswehrangelegenheiten im Straf- und Soldatenrecht in Stuttgart und Augsburg.





Militärische Vita Christian Steffgen

1988-1990 Soldat auf Zeit in PzBtl Leopard II

          Reserveoffizioersausbildung in WÜ  

seit 1998    G1 II. Korps und KdoOPFü in Ulm,

                      diverse Übungen und Übungen im S1-Bereich und auf

                      Kommandoebene, ResStOffz- Lehrgänge an FüAK Hamburg ua

2009            Beförderung zum Oberstleutnant d.R.

seit 2011     Übungen in verschidenen Bereichen, ua. IT-Schule Feldafing,

                       OSLW in FB ua.


1. Soldatenrecht von einem ehemaligen Soldaten und Reservisten

Seit 1988 vertritt Rechtsanwalt und Oberstleutnant d.R. Christian Steffgen Soldaten, von Entlassungsverfahren, Strafverfahren, Disziplinarverfahren bis hin. Aufgrund von 34 Jahren Erfahrung mit dem militärischen Dienst in allen Dienstgradgruppen und der langjährigen bundesweite Tätigkeit als Vertragsanwalt für den Deutschen BundeswehrVerband verfüge ich über eine umfassende Expertise im Soldatenrecht.

Insbesondere bei Strafverfahren sollten Sie mit uns frühzeitig Kontakt aufnehmen.


2. Entlassungen nach § 55 SG

 

Ein Entlassungsverfahren kann aus vielen Gründen eingeleitet werden. Wir beraten und vertreten Sie umfassend, um Ihre Rechte zu wahren und eine unberechtigte Entlassung zu verhindern.


Häufige Fehler: Soldaten vertrauen häufig darauf, dass ihre Vorgesetzten ihnen kameradschaftlich gesonnen sind. Sie unterschätzen die Notwendigkeit kompetenter Vertretung.

Kontaktieren Sie uns, sobald ein Entlassungsverfahren angekündigt wird.


3. Strafverfahren als Soldat ? So sichern wir Ihre Karriere

 

Straf- und Disziplinarverfahren können schwerwiegende Auswirkungen auf Ihre Karriere als Soldat haben. Bereits geringfügige Strafen können zur Entlassung führen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Verteidigung bereits im Strafverfahren alle dienstrechtlichen Konsequenzen berücksichtigt.


Gerichtliche Disziplinarverfahren vor den Truppendienstgerichten : Die Truppendienstgerichte haben weitreichende Befugnisse, von der Kürzung der Dienstbezüge bis hin zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Wir kämpfen für Sie, um eine unverhältnismäßige Bestrafung zu verhindern.


4. Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung: So schützen wir Sie vor der Entlassung und Gefängnis

Sexualdelikte, insbesondere sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind ernste Vorwürfe, die nicht nur strafrechtlich zu einer Gefängnisstrafe, sondern auch bei einer Einstellung gegen Auflage oder Verurteilung unter einem Jahr. Ein Soldat, der solcher Vergehen beschuldigt wird, muss mit strengen Sanktionen rechnen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienstverhältnis rechnen. 

Ich habe viele Soldaten gegen solche Vorwürfe verteidigt. Zeitungsbericht


Sexuelle Nötigungen sind seit Jahren ein weit verbreitetes Thema bei der Bundeswehr.
Da es sich bei sexuellen Nötigungen um eine Straftat handelt (§ 178 StGB) muss der Vorgesetzte auch in vermeintlich einfachen Fällen die Angelegenheit im Rahmen der Mitteilungspflicht in Strafsachen (MiStra) den Strafverfolgungsbehörden melden.
Betroffene Soldaten sollten sich auch dann nicht zu einer Aussage verleiten lassen, nachdem Ihnen u.U. angedeutet wurde, dass der Vorgang dann in der Truppe bleibt und nicht weitergeleitet wird. Dies ist irreführend, da der Vorgesetzte durch eine unterbliebene Meldung selbst ein Dienstvergehen begeht. Die Ahndung einer Straftat ist auch nicht mit einfachen Disziplinarmaßnahmen,  wie einer Geldbuße oder eines Verweises möglich.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen ist und war mit vielen Fällen der sexuellen Nötigung bis zu Vergewaltugungen als Verteidiger und auch als Opfervertreter befasst.
Das Bundesverwaltungsgericht hat beispielsweise mit Urteil vom 30.06.2022 (BVerwG 2 WD 14.21) die Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin und einer außerdienstlichen Körperverletzung eines Kameraden ausgesprochen. Es kann auch bei anders gelagerten Fällen zu einer Entfernung aus dem Dienstverhältnis und der Aberkennung sämtlicher Bezüge und Übergangsgelder führen.
Bei vorsätzlichen Freiheitsstrafen ab einem Jahr, auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt werden, verliert der Soldat seinen Status (§ 48 S. 2 SG).



5. Unerlaubte Abwesenheit ? So verteidigen Sie sich gegen die fristlose Entlassung

Unerlaubte Abwesenheit vom Dienst kann schwerwiegende dienstrechtliche Folgen haben,insbesondere die fristlose Entlassung oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Besonders bei wiederholter Abwesenheit droht die Entfernung aus dem Dienstverhältnis. 

Wir verteidigen Sie, um diese Folgen zu vermeiden oder zumindest abzumildern.


6. Fahrerlaubnis behalten  ?

Für Soldaten kann ein ziviles Fahrverbot berufliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn ein Dienstführerschein betroffen ist. 

In einigen Fällen kann ein Fahrverbot umgangen werden, wenn es nur für private, nicht aber für dienstliche Fahrten gilt.


7. Ausbildungskosten zurückzahlen ?

Die Bundeswehr kann Soldaten, die aufgrund eines Fehlverhaltens entlassen werden,  zur Rückzahlung von Ausbildungskosten verpflichten. Wir beraten Sie  und unterstützen Sie dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Wenn die Verpflichtung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, müssen die Kosten des Studiums oder der Fachausbildung gemäß § 56 Abs. 4 SG erstattet werden, wenn er auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf eigenen Antrag entlassen gilt, seine Entlassung nach § 55 Absatz 4  SG vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, nach § 55 Absatz 5 entlassen worden ist, seine Rechtsstellung verloren hat oder durch Urteil in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren aus dem Dienstverhältnis entfernt worden ist.

 

8. Kontakt und Ersteinschätzung

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Soldatenrecht. Vereinbaren Sie eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Jetzt Kontakt aufnehmen.


 

Erfolgsberichte: was unsere Mandanten im Internet über uns sagen


Bewertungen der Kanzlei von Soldaten über Google

"Positiv: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität,  Reaktionsschnelligkeit bei Anfragen

Herr Steffgen hat mich bei einer unehrenhaften Entlassung vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg vertreten.

Das Urteil war sehr zufriedenstellend. Das Gericht entschied für eine Aufhebung der unehrenhaften Entlassung.

Herr Steffgen ist ein guter Rechtsanwalt und herzlichst zu empfehlen." - G.W


Bewertungen der Kanzlei von Soldaten auf anwalt.de

"Zügige und gute Beratung und Bearbeitung" - F.H.

"Sehr gute Beratung; Problemstellungen auf den Punkt gebracht." - M.S.                                                    

"Gute Kontaktmöglichkeiten und Erreichbarkeit. Schnelle und hilfreiche Antworten.

Eine enorme Hilfe, um die eigenen Interessen zu vertreten. Vielen Dank" - U.D.

"Vielen Dank für die schnelle und gute Betreuung in meinem Verfahren Zivil und Dienstlich.

Ich kann Ra Steffgen bestens weiter empfehlen. Seine fachliche, vor allem im Wehrrecht,

Kompetenz hat mir ein Disziplinarverfahren vorm Truppendienstgericht erspart!

Ich bin mit dem Ergebnis mehr als sehr zufrieden! Vielen Dank für die Hilfe und Betreuung!" - R. C.

"Sehr professionelle Arbeit und jederzeit anrufbar." - M.S.

"Besonders gut war die realistische Beratung mit allen Eventualitäten

Die stilistisch/inhaltlich und rhetorisch sehr gut verfasste Klageschrift" - F.S.