Anwaltskanzlei Steffgen stellt Ihnen Pflichtverteidiger


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen hat seit 2001 Bei­ordnungen als Pflichtverteidiger und Opferbeistand in der Bandbreite von einfacher Leistungserschleichung bis zum Mordprozess erhalten.


In den Fällen der "notwendigen Verteidigung" ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch über keinen von ihm gewählten Verteidiger verfügt (§§ 140 ff.StPO). Der Pflichtverteidiger wird von der Staatskasse bezahlt und erhält reduzierte Gebühren.


"Notwendige Verteidigung" sind alle Fälle bezeichnet, in welchen sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so muss ein Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn der Beschuldigte über keinen Verteidiger verfügt. Unterlässt er dies, wird ihm vom Gericht ein Pflichtverteidiger bestellt.


Für die Pflichtverteidigung ist es unerheblich, ob der Beschuldigte einen Verteidiger bezahlen kann oder nicht.


Wir in Kanzlei Steffgen beraten Ihnen gern zum Thema